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Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel vertritt im Rahmen des Arbeitsrechts die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ich vertrete Arbeitgeber in Kündigungsschutzprozessen gegen Arbeitnehmer und berate Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfe ich auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge. Arbeitnehmer vertrete ich in Kündigungsschutzklagen zur Abwehr unberechtigter Kündigungen.
Weiter unten habe ich einige weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
* Abwehr von Kündigungsschutzklagen
* Erhebung von Kündigungsschutzklagen
* Prüfung von Arbeitszeugnissen
* Aufhebung von Arbeitsverträgen
Für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Klagefrist nur 3 Wochen. Deshalb nach Erhalt der Kündigung unverzüglich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Arbeitsrecht.