Zwangsvollstreckung

Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten? Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahren im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist?


Meine Leistung

Ich betreibe für Sie die Vollstreckung Ihrer Titel. Dabei bleibe ich immer "am Ball" und schöpfe alle Möglichkeiten aus, um zu einer erfolgreichen Vollstreckung zu gelangen.

Weiter unten habe ich weitere Informationen für Sie zusammengestellt.


Informationen

Bedenken Sie bei der Zwangsvollstreckung,

dass der Gläubiger befriedigt wird, welcher vorrangig die Zwangsvollstreckung betreibt.


Entscheidungen

Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Zwangsvollstreckungsrecht.


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